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Widerspruch

Formelles Rechtsmittel gegen einen behördlichen Bescheid.

Ein Widerspruch ist das gesetzlich vorgesehene Rechtsmittel, mit dem du dich gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) einer Behörde wehren kannst. Der Widerspruch muss schriftlich und innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids eingelegt werden. Die Behörde prüft daraufhin ihren Bescheid erneut. Wird der Widerspruch abgelehnt, kannst du Klage beim Sozialgericht erheben. Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei.

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