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Sozialgericht
Gericht für Streitigkeiten im Sozialrecht — Verfahren ist kostenfrei.
Das Sozialgericht ist die erste Instanz für Klagen im Sozialrecht. Hier kannst du gegen abgelehnte Widersprüche vorgehen. Das Verfahren ist für Kläger kostenfrei — du zahlst keine Gerichtsgebühren. Das Gericht holt in der Regel eigene, unabhängige Gutachten ein, die oft zu anderen Ergebnissen kommen als die Gutachten der Behörden. Die Erfolgsquote vor dem Sozialgericht ist daher deutlich höher als im Widerspruchsverfahren.
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