Glossar
Begriff

Pflegegrad

Einstufung des Pflegebedarfs von 1 (gering) bis 5 (schwerst).

Der Pflegegrad ist die offizielle Einstufung des Pflegebedarfs einer Person. Es gibt 5 Pflegegrade: Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung). Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand von 6 Modulen begutachtet. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen dir zu — von 125 EUR Entlastungsbetrag (PG1) bis zu 2.095 EUR Sachleistungen (PG5) pro Monat.

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